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ERSTGESPRÄCH:

Bevor ein Betreuungsverhältnis eingegangen werden kann, ist es mir wichtig mit Ihnen ein informatives Gespräch zu führen. Dabei können wir uns zum einen gegenseitig kennen lernen, sowie alles wichtige besprechen. Es ist von großer Bedeutung für Sie als Eltern, dass Sie sich erst mal ein Bild von mir und meiner Arbeitsweise machen. Zudem können Sie mir schon mal vorab ihre Wünsche äußern  und ein bisschen von ihrem Kind erzählen.

BETREUUNGSVEREINBARUNG:

Im Anschluss an das Gespräch haben Sie natürlich genügend Zeit, sich das Ganze noch einmal durch den Kopf gehen zu lassen und eventuell andere Angebote zu prüfen. Sollte Sie sich allerdings für eine Zusammenarbeit mit mir entscheiden, muss vorher eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen werden, zur Absicherung beider Seiten.

In dieser Vereinbarungen werden sowohl, die Betreuungsform, der Gesundheitszustand ihres Kindes, sowie versicherungstechnische Sachen festgehalten.

TERMINE:

Eine frühzeitige Buchung meiner Dienste erfolgt über persönliche Terminvereinbarung.

QUITTUNG:

Nach Ablauf der jeweiligen Betreuungszeit ist das vereinbarte Honorar durch Barzahlung zu entrichten. Anschließend erhalten Sie eine entsprechende Quittung über den bezahlten Betrag.

HAFTUNG / VERSICHERUNG:
Da auch bei einer 200%-igen Aufmerksamkeit und Achtsamkeit dem Kind gegenüber kleine Unfälle bzw. Missgeschicke nie vollkommen ausgeschlossen werden können, verfügen ich über eine entsprechende Haftpflichtversicherung.

NOTFÄLLE / KONTAKT:

Bei der Übernahme des Kindes ist es notwenig, dass Sie mir eine aktuelle Telefonnummer hinterlassen, wo ich Sie im Notfall sofort erreichen kann. 

SCHWEIGEPFLICHT:

Beide Vertragsparteien unterliegen der Schweigepflicht gegenüber Dritten bezüglich sämtlicher Gespräche und Informationen - auch nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses.

ABHOLUNG:

Sollte das Kind bei mir zu Hause betreut werden, müssen Sie mir rechtzeitig Bescheid sagen, ob ein Dritter das Abholen vornimmt. Ferner darf ich das betreute Kind keiner Person unter 14 Jahren anvertrauen.

AUSTAUSCH BEI LÄNGERFRISTIGER BETREUUNG:

Als Betreuungsperson verpflichte ich mich, immer zum Wohle des Kindes zu handeln, und es in Absprache mit den Sorgeberechtigten zu erziehen und zu fördern, ob einmalig oder langfristig, soweit es mir möglich ist. Gleichzeitig wünsche ich mir bei einer regelmäßigen Betreuung auch den Austausch mit Ihnen liebe Eltern, um auf Ihr Kind richtig eingehen zu können und evtl. Verhaltensänderungen verstehen zu können

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