ERSTGESPRÄCH:
Bevor ein Betreuungsverhältnis
eingegangen werden kann, ist es mir wichtig mit Ihnen ein informatives
Gespräch zu führen. Dabei können wir uns zum einen gegenseitig kennen
lernen, sowie alles wichtige besprechen. Es ist von großer Bedeutung für Sie
als Eltern, dass Sie sich erst mal ein Bild von mir und meiner Arbeitsweise
machen. Zudem können Sie mir schon mal vorab ihre Wünsche äußern und ein
bisschen von ihrem Kind erzählen.
BETREUUNGSVEREINBARUNG:
Im Anschluss an das Gespräch
haben Sie natürlich genügend Zeit, sich das Ganze noch einmal durch den Kopf
gehen zu lassen und eventuell andere Angebote zu prüfen. Sollte Sie sich
allerdings für eine Zusammenarbeit mit mir entscheiden, muss vorher eine
Betreuungsvereinbarung abgeschlossen werden, zur Absicherung beider Seiten.
In dieser Vereinbarungen werden
sowohl, die Betreuungsform, der Gesundheitszustand ihres Kindes, sowie
versicherungstechnische Sachen festgehalten.
QUITTUNG:
Nach Ablauf der jeweiligen
Betreuungszeit ist das vereinbarte Honorar durch Barzahlung zu entrichten.
Anschließend erhalten Sie eine entsprechende Quittung über den bezahlten
Betrag.
HAFTUNG / VERSICHERUNG:
Da auch bei einer 200%-igen Aufmerksamkeit und Achtsamkeit dem Kind
gegenüber kleine Unfälle bzw. Missgeschicke nie vollkommen ausgeschlossen
werden können, verfügen ich über eine entsprechende Haftpflichtversicherung.
NOTFÄLLE / KONTAKT:
Bei der Übernahme des Kindes ist es
notwenig, dass Sie mir eine aktuelle Telefonnummer hinterlassen, wo ich Sie
im Notfall sofort erreichen kann.
SCHWEIGEPFLICHT:
Beide Vertragsparteien
unterliegen der Schweigepflicht gegenüber Dritten bezüglich sämtlicher
Gespräche und Informationen - auch nach Beendigung des
Betreuungsverhältnisses.
ABHOLUNG:
Sollte das Kind bei mir zu Hause
betreut werden, müssen Sie mir rechtzeitig Bescheid sagen, ob ein Dritter
das Abholen vornimmt. Ferner darf ich das betreute Kind keiner Person unter
14 Jahren anvertrauen.
AUSTAUSCH BEI
LÄNGERFRISTIGER BETREUUNG:
Als Betreuungsperson verpflichte
ich mich, immer zum Wohle des Kindes zu handeln, und es in Absprache mit den
Sorgeberechtigten zu erziehen und zu fördern, ob einmalig oder langfristig,
soweit es mir möglich ist. Gleichzeitig wünsche ich mir bei einer
regelmäßigen Betreuung auch den Austausch mit Ihnen liebe Eltern, um auf Ihr
Kind richtig eingehen zu können und evtl. Verhaltensänderungen verstehen zu
können